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Rechtliche Situation
Immer mehr Firmen werben per E-Mail. Welche andere Werbeform hat solche Vorteile wie die per E-Mail? Sie ist kostengünstig auch, wenn Sie personalisiert ist. Sie erreicht sehr schnell viele tausende Menschen. Des einen Nutzen ist des anderen unter Umständen Leid.
Problemstellung
Die Werbemail nimmt nicht der Empfänger selber sondern der Provider entgegen. Bei zu vielen bzw. zu großen E-Mails kann eine Mailbox voll werden und keine weiteren Mails können entgegen genommen werden. Somit können auch sehr wichtige Mails für den Empfänger verloren gehen oder kommen zu spät an. Nach heruntergeladenen Mails vom Mailserver sieht der Empfänger die Mails in seinem Posteingang. Ist die Werbemail nicht schon im Betreff als solche gekennzeichnet muß er diese erst öffnen um zu entscheiden ob diese gelöscht werden kann. Dieses kostet nicht nur Zeit sondern womöglich auch Kosten durch die Internetverbindung und wird grundsätzlich als unzumutbare Belästigung angesehen und daher wettbewerbswidrig.
E-Mail-Werbung ist erlaubt
Hat der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt oder wenn sein Einverständnis auf Grund konkreter Anhaltspunkte vermuten werden kann ist E-Mail-Werbung gestattet. Letzteres ist der Fall wenn zwischen beiden eine Geschäftsbeziehung besteht. Dabei muß die Werbung einen Bezug zur bestehenden Geschäftsbeziehung haben.
Mit dem neuen "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" vom 03.07.2004 (siehe Kapitel 1, UWG 2004 §7) ist es dem Unternehmer gestattet Adressen die er im Zusammenhang mit seinen Waren oder Dienstleistungen erhalten hat zur Direktwerbung für eigene ähnlich Waren oder Dienstleistungen nutzen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn der Empfänger/Konsument ausdrücklich bei der Erhebung der Adresse zur Werbung widersprochen hat. Eine Untersagungsmöglichkeit muß aber zu Basistarifen gegeben sein. Also als Beispiel, eine Abbestellung eines Newsletter mittels 0190-Nummer ist nicht zulässig.
Gesetzlich geforderte Pflichtangaben
Laut Telemediengesetz (TMG) müssen Informations- u. Kommunikationsdienste verschiedene Informationen angeben. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer müssen angegeben werden. Gewerbliche Anbieter müssen auch noch die Steuernummer, Handelsregister-Nr und die Vertretungsberechtigten angeben. Von einem Hyperlink zum Impressum z.B. auf einer Homepage wird abgeraten.
Hinweis: Diese Rechtsinformation soll Ihnen nur einen ersten Eindruck geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Infos wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Haftung wird für die Richtigkeit nicht übernommen.